Bei der künstlichen Befruchtung liegt das Mindestalter für Frauen bei 25 Jahren und das Höchstalter bei 40 Jahren, während Männer nicht älter als 50 Jahre sein dürfen.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt 50% der Kosten für die ersten drei Versuche der künstlichen Befruchtung und sorgt zudem für die notwendige Arzneimittelversorgung.
Eine Förderung erhalten verheiratete Paare automatisch, während unverheiratete heterosexuelle Paare unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Unterstützung beantragen können – dazu gehört auch eine mögliche Förderung durch das Bundesfamilienministerium und das Bundesland, in dem sie ihren Hauptwohnsitz haben. Darüber hinaus ist eine finanzielle Unterstützung auch für bestimmte Personen und Paare, wie gleichgeschlechtliche Paare und solche, die eine Samenspende benötigen, zugänglich.
Die Kosten für die Kryokonservierung werden ebenfalls von den Krankenkassen übernommen, sofern dies medizinisch notwendig ist.