Sterbende Menschen brauchen Gewissheit, dass sie nicht allein sind. Das Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) fördert die Palliativversorgung seit 2015.
Die Palliativversorgung wird zu Hause, im Pflegeheim, im Hospiz und im Krankenhaus angeboten.
Die finanzielle Ausstattung stationärer Hospize wurde verbessert. Der Mindestzuschuss der Krankenkassen ist gestiegen. Unterfinanzierte Hospize erhalten nun einen höheren Tagessatz je betreute Versicherte.
Die Krankenkassen tragen jetzt 95 Prozent der zuschussfähigen Kosten.
Ambulante Hospizdienste erhalten Zuschüsse für Personalkosten und Sachkosten. Auch Fahrkosten ehrenamtlicher Mitarbeiter werden berücksichtigt.
Ein angemessenes Verhältnis von Haupt- und Ehrenamtlichen wird sichergestellt.
Für die ambulante Palliativversorgung gibt es vergütete Leistungen. Die Leistungen werden von Ärzteschaft und Krankenkassen vereinbart. Ziel ist die Steigerung der Qualität der Palliativversorgung.
Auch Zusatzqualifikationen von Ärztinnen und Ärzten werden gefördert.
Die Leistungen dienen auch der Förderung der Netzwerkarbeit mit anderen beteiligten Berufsgruppen.
Die Vergütung soll Anreize schaffen, um die ambulante Palliativversorgung zu verbessern.
Alle Maßnahmen dienen der Unterstützung von Patienten in der Palliativphase und deren Angehörigen. Eine häusliche Krankenpflege für die Palliativversorgung kann nun länger als vier Wochen verordnet werden.
Der Ausbau der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) wird in ländlichen und strukturschwachen Regionen gefördert.
In stationären Pflegeeinrichtungen ist Sterbebegleitung Teil des Versorgungsauftrags der sozialen Pflegeversicherung. Gesetzliche Vorgaben betonen die Notwendigkeit einer Versorgungsplanung für Bewohner in der letzten Lebensphase.
Maßnahmen zur Sterbebegleitung sind nach medizinisch-pflegerischen Erkenntnissen durchzuführen. Pflegeheime müssen ihren Bewohnern eine umfassende medizinische, pflegerische, psychosoziale und seelsorgerische Betreuung in der letzten Lebensphase anbieten.
In Krankenhäusern können individuelle Entgelte für Palliativstationen vereinbart werden.
Die Palliativversorgung kann durch zusätzliche Entgelte gestärkt werden. Auch multiprofessionelle Palliativdienste können mit individuellen Zusatzentgelten vereinbart werden.
Krankenhäuser können eigene Palliativ-Teams aufbauen oder mit externen Diensten kooperieren. Dies dient zur Stärkung der Hospizkultur und Palliativversorgung. Seit 2017 können Krankenhäuser diese Vereinbarungen treffen.
Die Kostenübernahme erfolgt durch die Kostenträger nach individueller Absprache.