Mutterschaftsgeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die schwangeren Frauen vor und nach der Geburt ihres Kindes finanzielle Unterstützung bietet. Ziel ist es, den Verdienstausfall während der Schutzfristen vor und nach der Entbindung auszugleichen. Diese Schutzfristen umfassen in der Regel sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und acht Wochen nach der Geburt, bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich der Zeitraum nach der Geburt auf zwölf Wochen.
Bei Mehrlings- und Frühgeburten wird das Mutterschaftsgeld für die ersten zwölf Wochen nach der Entbindung gezahlt. Bei Babys mit Behinderung wird die Zahlung um vier Wochen verlängert, wenn die Behinderung in den ersten acht Wochen nach der Geburt ärztlich festgestellt wird.
Die Höhe des Mutterschaftsgeldes orientiert sich am Nettoeinkommen der letzten drei abgerechneten Monate vor Beginn der Schutzfrist und wird bis zu einem maximalen Tagessatz von 13 Euro von der Krankenkasse gezahlt. Arbeitgeber zahlen in der Regel einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, sodass das Einkommen der Frau während der Schutzfristen weitestgehend ausgeglichen wird.
Für arbeitslose Frauen, die Arbeitslosengeld I beziehen und bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Zahlung des Mutterschaftsgeldes in Höhe des Arbeitslosengeldes. Dies stellt sicher, dass auch diese Frauen während der Mutterschaft finanziell abgesichert sind.
Beamtinnen haben keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld über die gesetzliche Krankenversicherung, da sie in der Regel über ihre Arbeitgeber, also den Staat oder die Kommunen, entsprechende Leistungen in Form von Bezügen während der Mutterschutzfristen erhalten. Diese Regelung gewährleistet, dass Beamtinnen während der Zeit des Mutterschutzes keine finanziellen Einbußen hinnehmen müssen.