Weitere strukturierte Behandlungsprogramme (Disease-Management-Programme – DMP) für chronisch Erkrankte sind in Entwicklung. Im Zuge des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes wurde der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragt, zusätzliche chronische Krankheiten für diese Programme zu definieren.
Zudem besteht jetzt für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung der Anspruch auf Krankengeld bereits ab dem Tag, an dem die Arbeitsunfähigkeit ärztlich bescheinigt wird, und nicht erst vom darauffolgenden Tag an.
Durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz haben Patienten ein größeres Wunsch- und Wahlrecht bei medizinischen Rehabilitationen. Selbst zertifizierte Reha-Einrichtungen können jetzt gewählt werden, unabhängig von einem Versorgungsvertrag mit der Krankenkasse.
Mit dem Intensivpflege- und Rehabilitationsgesetz (IPReG) wurde der Mehrkostenanteil für eine Rehabilitation halbiert, wenn eine andere Einrichtung gewählt wird.
Die Mindestwartezeit für eine erneute Reha von Kindern und Jugendlichen entfällt. Der Zugang zur medizinischen Rehabilitation wurde erleichtert, indem Ärzte die medizinische Notwendigkeit feststellen und Krankenkassen daran gebunden sind.
Für andere Indikationen kann die Krankenkasse nur nach Überprüfung durch den Medizinischen Dienst von der Verordnung abweichen.