In der Regel übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe unter zwei Bedingungen:
Erstens, wenn aufgrund einer Krankenhausbehandlung oder bestimmter anderer Leistungen, wie Rehabilitationsleistungen oder häuslicher Krankenpflege, die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist.
Zweitens, wenn im Haushalt ein Kind lebt, das zu Beginn der Inanspruchnahme der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe besteht jedoch nur, wenn keine im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann. Einige Krankenkassen gewähren diese Leistung auch, wenn ältere oder keine Kinder im Haushalt leben, weshalb es ratsam ist, sich diesbezüglich direkt bei der jeweiligen Krankenkasse zu informieren.
Die Zuzahlung für die Haushaltshilfe liegt bei zehn Prozent der täglichen Kosten, beträgt jedoch maximal zehn Euro und mindestens fünf Euro pro Tag. Bei Haushaltshilfen, die im Rahmen von Schwangerschaften und Entbindungen in Anspruch genommen werden, entfallen die Zuzahlungen.