Alle Patienten über 18 Jahre müssen Zuzahlungen leisten, eine vollständige Befreiung davon ist nicht möglich.
- Bei stationärer Vorsorge und Rehabilitation beträgt die Zuzahlung zehn Euro pro Tag.
- Für Anschlussrehabilitationen ist die Zuzahlung auf maximal 28 Tage begrenzt und bereits geleistete Krankenhauszuzahlungen werden angerechnet.
- Die persönliche Belastungsgrenze liegt bei zwei Prozent des Bruttoeinkommens oder ein Prozent bei schwerwiegender chronischer Erkrankung.
Sobald die Versicherten ihre Belastungsgrenze erreicht haben, können sie einen Antrag auf Befreiung von den gesetzlichen Zuzahlungen bei ihrer Krankenkasse stellen. Nach der Befreiung sind die Versicherten für den Rest des Kalenderjahres von allen weiteren Zuzahlungen befreit.
Bei der Inanspruchnahme von ambulanten Vorsorgeleistungen in Kurorten trägt die Krankenkasse die Kosten für die Behandlung durch Kurärzte und die dazu verordneten Medikamente. Dies umfasst ebenfalls Heilmittel, inklusive der spezifischen Heilmittel des Kurortes, sowie Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit.
Für weitere anfallende Kosten im Rahmen dieser ambulanten Vorsorgeleistungen kann die Krankenkasse einen finanziellen Beitrag leisten. Versicherte, die das 18. Lebensjahr überschritten haben, sind allerdings verpflichtet, Eigenanteile, beispielsweise für Medikamente oder Heilmittel, zu zahlen.