Medizinische Vorsorge zielt darauf ab, Krankheiten zu verhindern.
Rehabilitationsleistungen dienen der Abwehr, Beseitigung, Minderung oder dem Ausgleich von Behinderungen oder Pflegebedürftigkeit sowie der Vorbeugung von Verschlimmerungen oder Linderung der Folgen.
Rehabilitations- und Vorsorgeleistungen können sowohl ambulant als auch stationär durchgeführt werden.
Bei ambulanten Rehabilitationen können diese am Wohnort stattfinden, einschließlich in der Wohnung der zu rehabilitierenden Person oder in einer Pflegeeinrichtung.
Anerkannte Rehabilitationskliniken oder stationäre Vorsorgeeinrichtungen bieten ebenfalls Möglichkeiten für Rehabilitations- und Vorsorgeleistungen.