Die Länder sind verantwortlich für die Sicherstellung ausreichender Krankenhauskapazitäten und die Zulassung von Krankenhäusern. Sie erstellen sogenannte Krankenhauspläne und treffen Entscheidungen zur Zulassung von Krankenhäusern. Im Jahr 2021 gab es in Deutschland insgesamt 1.887 Krankenhäuser mit etwa 484.000 Betten (Quelle: Statistisches Bundesamt: Krankenhäuser – Einrichtungen, Betten und Patientenbewegung 2021).
Krankenhäuser bieten auch tagesstationäre Behandlungen an, etwa für größere Operationen oder spezielle technische Anforderungen. In Notfällen stehen Krankenhäuser für sofortige Behandlungen zur Verfügung, wenn ambulante Versorgung nicht möglich ist. Bei geplanten stationären Behandlungen haben Patienten das Recht, ein Krankenhaus ihrer Wahl auszusuchen. Alle Versicherten können in allen zugelassenen Krankenhäusern behandelt werden. Privatkliniken, die nicht den Voraussetzungen entsprechen, gewähren nicht das gleiche Recht auf freie Krankenhauswahl, jedoch können Notfälle dort behandelt werden.
In den meisten Fällen benötigt man eine Einweisung von der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt, um im Krankenhaus behandelt zu werden. Diese Einweisung enthält normalerweise die Namen der beiden nächstgelegenen Krankenhäuser, die für die Behandlung geeignet sind. Es besteht jedoch die Möglichkeit, ein anderes zugelassenes Krankenhaus nach Wahl auszuwählen, was zusätzliche Kosten verursachen kann, die von der Krankenkasse möglicherweise verlangt werden.
Ambulante Behandlungen fallen normalerweise in den Zuständigkeitsbereich der niedergelassenen Haus- oder Fachärzte sowie der Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und nicht der Krankenhäuser. In Ausnahmefällen, in denen eine ausreichende Versorgung durch niedergelassene Fachärzte nicht gewährleistet ist, können Krankenhäuser oder bestimmte Krankenhausärzte zur ambulanten Versorgung ermächtigt werden. Eine Überweisung von der Ärztin oder dem Arzt, insbesondere von einem Facharzt, ist normalerweise erforderlich, um eine ambulante Behandlung im Krankenhaus zu erhalten.