Für bestimmte chronische Krankheiten, darunter Diabetes mellitus, Brustkrebs, koronare Herzkrankheit, Herzinsuffizienz, Asthma bronchiale, COPD, chronischer Rückenschmerz, Osteoporose, Depressionen und rheumatoide Arthritis, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Richtlinien beschlossen, um strukturierte Behandlungsprogramme anzubieten. Es werden auch Programme für weitere chronische Erkrankungen entwickelt, wie zum Beispiel ein Disease Management Programme (DMP) für die Behandlung von Adipositas.
In diesen Programmen arbeiten Ärzte verschiedener Fachrichtungen und Versorgungssektoren, sowie weitere Personen in Heilberufen, koordiniert zusammen. Sie behandeln Patienten nach wissenschaftlich überprüften Methoden, informieren sie regelmäßig über Diagnosen und Behandlungsschritte und beziehen sie aktiv in Therapieentscheidungen mit ein.
Es werden Schulungen angeboten, die auf die Bedürfnisse der Versicherten zugeschnitten sind. Gemeinsam mit den Ärzten vereinbaren sie einen individuellen Therapieplan, Therapieziele und regelmäßige Folgetermine.
Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, für Versicherte, die freiwillig an einem strukturierten Behandlungsprogramm teilnehmen und aktiv daran teilnehmen möchten, entsprechende Wahltarife anzubieten.
Bei der Zuzahlung gilt eine verminderte Belastungsgrenze von einem Prozent des Bruttoeinkommens für chronisch Kranke, die an einem Disease Management Programme (DMP) teilnehmen, anstatt der üblichen zwei Prozent.