In unterversorgten Gebieten können Ärzte durch Strukturfonds der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) unterstützt werden, um Anreize für eine Niederlassung zu schaffen.
Die ärztliche Versorgung in ländlichen und strukturschwachen Regionen stellt eine große Herausforderung dar. Strukturfonds der KVen haben in der Vergangenheit dazu beigetragen, die Versorgung in unterversorgten Gebieten zu verbessern und Anreize für Ärzte zu schaffen.
Zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung in unterversorgten Gebieten können Stipendien vergeben werden, die eine spätere Niederlassung in bestimmten Gebieten voraussetzen. Es werden auch Unterstützungen bei der Niederlassung und Praxisübernahme sowie Zuschläge zur Vergütung angeboten, beispielsweise für Haus- und Pflegeheimbesuche.
Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) hat die Strukturfonds der KVen aufgestockt und verbindlicher gestaltet. Die KVen müssen sicherstellen, dass die bereitgestellten Mittel für Fördermaßnahmen vollständig genutzt werden. Die Verwendungszwecke wurden erweitert, um unter anderem Investitionskosten bei Praxisübernahmen oder den Aufbau von Gesundheitszentren zu fördern.
In Gebieten mit attestierter ärztlicher Unterversorgung besteht nach sechs Monaten eine Verpflichtung zum Betrieb von Eigeneinrichtungen, die auch telemedizinische oder mobile Versorgungsformen einschließen können.
Um sicherzustellen, dass Ärzte dort arbeiten, wo sie gebraucht werden, wird die Nachbesetzung von Praxen in überversorgten Gebieten nur erlaubt, wenn dies im Interesse der Patientenversorgung sinnvoll ist. Die Entscheidung darüber treffen Vertreter der Ärzteschaft und der Krankenkassen in den Zulassungsausschüssen vor Ort.
In ländlichen oder strukturschwachen Gebieten können zusätzliche Zulassungsmöglichkeiten für Ärzte oder Psychotherapeuten geschaffen werden, sofern die Länder dies bestimmen.
Die Einsatzmöglichkeiten von qualifiziertem nichtärztlichem Personal wurden gestärkt, um Ärzte zu entlasten und die Versorgungsqualität zu erhöhen. Krankenhäuser können nun ambulante ärztliche Versorgung leisten, wenn der Bedarf an niedergelassenen Ärzten nicht ausreichend gedeckt ist.
Kommunen haben die Möglichkeit, medizinische Versorgungszentren (MVZ) zu gründen und so aktiv zur Verbesserung der Versorgung in ihrer Region beizutragen.
Der "Masterplan Medizinstudium 2020" hat die Einführung der sogenannten "Landarztquote" vorgesehen, um mehr Nachwuchs für die flächendeckende hausärztliche Versorgung in ländlichen Regionen zu gewinnen. Durch die Landarztquote können Bewerber, die später in ländlichen Gebieten als Hausärzte tätig sein möchten, in einem gesonderten Verfahren zum Medizinstudium zugelassen werden.
Die Mehrzahl der Bundesländer hat die Landarztquote bereits eingeführt.
Zur Stärkung der allgemeinmedizinischen Versorgung haben viele Länder die Landarztquote erweitert, um Bewerbern die Möglichkeit zu bieten, sich für eine spätere Weiterbildung nicht nur in der Allgemeinmedizin, sondern auch in der Inneren Medizin sowie der Kinder- und Jugendmedizin zu verpflichten.
Telemedizin verbessert die Versorgung im ländlichen Raum
Telemedizinische Anwendungen wie die Videosprechstunde und das Telekonsil wurden bereits durch das E-Health-Gesetz in die Versorgung integriert und seither weiter vorangetrieben.
Telemedizinische Anwendungen wurden auch für Fälle zugelassen, in denen es keinen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt gibt, sondern der Austausch ausschließlich per Video stattfindet. Dies eröffnet insbesondere in ländlichen Regionen neue Möglichkeiten zur Sicherung der Versorgung.
Mit dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz wurde die Telemedizin weiter ausgebaut. Heilmittelerbringer können nun auch telemedizinische Leistungen anbieten.
Für Hebammen wird festgelegt, welche Leistungen telemedizinisch erbracht werden können.
Zukünftig werden auch psychotherapeutische Akutbehandlungen per Videosprechstunde möglich sein.
Im Notdienst wird die telemedizinische Versorgung ebenfalls ausgebaut, um eine zeitnahe und effektive medizinische Versorgung zu gewährleisten.
Die digitalen Initiativen ermöglichen es, die medizinische Versorgung zeitnah und ohne Einschränkungen durch geografische Distanzen sicherzustellen. Dies bedeutet beispielsweise, dass Fachwissen von Experten unabhängig vom Wohnort der Patienten sofort verfügbar ist, Notfallsituationen eingeschätzt werden können und medizinischer Rat eingeholt werden kann.