In Deutschland herrscht freie Arztwahl für gesetzlich Versicherte.
Versicherte können jede zugelassene Ärztin oder jeden zugelassenen Arzt aufsuchen, unabhängig davon, ob es sich um eine Hausärztin, einen Facharzt, ein medizinisches Versorgungszentrum oder eine andere ambulante Einrichtung handelt. Dies gilt auch für Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten, die zur psychotherapeutischen Versorgung zugelassen sind.
Um eine bedarfsgerechte, flächendeckende und gut erreichbare medizinische Versorgung auf hohem Niveau sicherzustellen, wurden verschiedene gesetzliche Regelungen getroffen.
Insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen wurden Maßnahmen ergriffen, um die ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung zu verbessern. Die Rechte der Patientinnen und Patienten wurden gestärkt und es wurden Schritte unternommen, um die Digitalisierung im Behandlungsablauf zu integrieren.
Zudem wurde für eine gute Versorgung in Krankenhäusern gesorgt, um auch in Zukunft eine angemessene Versorgung sicherzustellen.