Viele Krankheiten und Behinderungen haben bessere Heilungschancen, wenn sie frühzeitig erkannt und behandelt werden. Die Identifikation von Risikofaktoren oder Vorstadien kann auch helfen, eine Erkrankung vollständig zu verhindern. Zum Beispiel können Vorstadien von Darm- oder Gebärmutterhalskrebs über viele Jahre entstehen und zunächst harmlose Gewebeveränderungen sein.
Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen, insbesondere für Schwangere, Neugeborene, Kinder und Jugendliche, sollen frühzeitig bestimmte Erkrankungen, Gesundheitsrisiken und Fehlentwicklungen erkennen und durch eine rechtzeitige Behandlung entgegenwirken.
Kinder und Jugendliche
Bei den U-Untersuchungen für Kinder und der J-Untersuchung für Jugendliche überprüft der Arzt den Gesundheitszustand, untersucht das Vorliegen von schwerwiegenden Erkrankungen und beurteilt die altersgerechte Entwicklung des Kindes. Die Anzahl und Inhalte dieser Untersuchungen werden in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) festgelegt.
Kinder und Jugendliche haben bis zum 18. Lebensjahr einen gesetzlichen Anspruch auf diese vom G-BA festgelegten Untersuchungen. Aktuell sind dies die U1 bis U9 bis zum 6. Lebensjahr und die J1.
Während der Untersuchungen findet auch eine ärztliche Beratung statt, bei der individuelle Belastungen und gesundheitliche Risikofaktoren des Kindes erfasst werden.mDie Eltern werden informiert, wie sie die Entwicklung und Gesundheit ihres Kindes fördern können und Risiken vermeiden können.
Bei Bedarf kann das medizinische Fachpersonal eine Empfehlung für Präventionsmaßnahmen aussprechen und auf regionale Angebote für Eltern und Kinder verweisen.
Im Rahmen der Untersuchungen wird auch der Impfstatus des Kindes überprüft und eine Beratung zur Verbesserung des Impfschutzes durchgeführt. Bei der erstmaligen Aufnahme in eine Kindertagesstätte muss eine ärztliche Impfberatung nachgewiesen werden.
Kinder ab einem Jahr müssen einen Nachweis über eine Masern-Schutzimpfung oder eine Immunität gegen Masern erbringen. Ab zwei Jahren müssen mindestens zwei Masern-Schutzimpfungen oder ein ärztliches Zeugnis über ausreichenden Masernschutz nachgewiesen werden.
Erwachsene
Regelmäßige Früherkennungsuntersuchungen für Erwachsene dienen der rechtzeitigen Erkennung und erfolgreichen Behandlung von Krankheiten wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenerkrankungen, Diabetes mellitus und einigen Krebsarten.
Neben dem Check-up, der allgemeinen ärztlichen Gesundheitsuntersuchung, bieten die gesetzlichen Krankenkassen auch verschiedene Krebsfrüherkennungsuntersuchungen an. Dazu gehören die Früherkennung von Darmkrebs, Gebärmutterhalskrebs und Brustkrebs (Mammographie-Screening). Zu diesen Untersuchungen werden anspruchsberechtigte Personen von den Krankenkassen oder zentralen Stellen schriftlich eingeladen.
Seit 2018 haben Männer ab dem Alter von 65 Jahren auch die Möglichkeit, eine Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung eines Bauchaortenaneurysmas in Anspruch zu nehmen.
Seit Oktober 2021 besteht zudem ab dem Alter von 35 Jahren die Möglichkeit, sich im Rahmen des Check-ups auf die Viruserkrankungen Hepatitis B und Hepatitis C testen zu lassen.
Die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen ist freiwillig.
Basierend auf dem Präventionsgesetz (PrävG) von 2015 entwickelt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die ärztliche Gesundheitsuntersuchung oder den Check-up kontinuierlich weiter. In diesen Untersuchungen liegt nun ein verstärkter Fokus auf der Erfassung von gesundheitlichen Belastungen und Risikofaktoren wie Bewegungsmangel und Übergewicht.
Ärzte können Versicherten anhand der Untersuchungsergebnisse Maßnahmen zur verhaltensbezogenen Primärprävention empfehlen, wie z.B. Kurse zur Bewegungsförderung, Ernährung oder Stressbewältigung.
Die ärztliche Bescheinigung über die Präventionsberatung ist eine wichtige Grundlage für die Entscheidung der Krankenkassen, Präventionsmaßnahmen zu gewähren.
GKV-Versicherte zwischen 18 und 34 Jahren haben einmalig Anspruch auf den Check-up, während Versicherte ab 35 Jahren ihn alle drei Jahre in Anspruch nehmen können. Es wird Erwachsenen auch empfohlen, ihren Impfschutz regelmäßig überprüfen zu lassen.
Neue Lebensumstände, wie z.B. ein Kinderwunsch, eine chronische Krankheit oder ein neuer Arbeitsplatz, können dazu führen, dass man sich selbst oder andere durch Impfungen schützen möchte.