Der Arbeitsplatz hat einen erheblichen Einfluss auf unsere Gesundheit. Ungünstige Arbeitsbedingungen können sowohl physische als auch psychische Beschwerden verursachen. Unternehmen erkennen zunehmend die Bedeutung der Förderung der Mitarbeitergesundheit. Sie integrieren die Gesundheitsförderung systematisch in ihr Betriebsmanagement.
Zusammen mit den Mitarbeitern und den dafür zuständigen Personen entwickeln sie Vorschläge zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation. Die Umsetzung dieser Vorschläge wird gemeinsam angegangen.
Die Experten der Krankenkassen beraten und begleiten Unternehmen bei gesundheitsfördernden Maßnahmen. Sie unterstützen von den ersten Anfängen bis zur vollständigen Implementierung des betrieblichen Gesundheitsmanagements.
Die Zusammenarbeit erfolgt eng mit den betrieblichen Akteuren, den Unfallversicherungsträgern und den Arbeitsschutzbehörden. Die Krankenkassen-Experten helfen bei der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung der Mitarbeitergesundheit. Sie bieten fachliche Unterstützung und stellen Ressourcen für Schulungen und Informationsveranstaltungen zur Verfügung.
Zusätzlich kooperieren sie mit den Arbeitgeberinnen und -gebern, um eine gesunde Arbeitsumgebung zu schaffen. Ihr Ziel ist es, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten langfristig zu verbessern und zu erhalten.
Die Kassen bieten Unterstützung bei der Analyse der Arbeitssituation, der Gestaltung gesundheitsfördernder Arbeitsbedingungen und bei der Umsetzung verhaltenspräventiver Maßnahmen an, z. B. zur Stressbewältigung.
Um kleine und mittlere Unternehmen gezielt anzusprechen, wurden gemeinsame regionale Koordinierungsstellen für betriebliche Gesundheitsförderung in den Bundesländern eingerichtet.
Durch die Eingabe der Postleitzahl auf der Website www.bgf-koordinierungsstelle.de gelangt das Unternehmen direkt zur passenden Koordinierungsstelle. Dort kann es telefonisch oder persönlich von einer Krankenkasse zur betrieblichen Gesundheitsförderung beraten werden.
Die Kompetenzen der Betriebsärzte werden verstärkt in der betrieblichen Gesundheitsförderung genutzt.
Die Krankenkassen müssen sicherstellen, dass Betriebsärzte allgemeine Schutzimpfungen durchführen und abrechnen können.