Krankenkassen stellen qualitätsgesicherte Präventionsangebote zur Verfügung und bieten unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse für deren Nutzung an. Eine Erkundigung nach den verfügbaren Möglichkeiten ist empfehlenswert.
Bonusprogramme dienen den Krankenkassen dazu, gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten zu belohnen. Der Aufbau gesundheitsfördernder Strukturen in verschiedenen Lebensbereichen wie Kindertagesstätten, Schulen, Vereinen und Gemeinden wird von Krankenkassen unterstützt.
Die regelmäßige Inanspruchnahme von Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die von Krankenkassen angeboten werden, ist von großer Bedeutung.
Zu Beginn eines jeden Kalenderjahres informieren Krankenkassen ihre Mitglieder über alle relevanten Maßnahmen und Angebote im Bereich der Gesundheitsvorsorge und Früherkennung.
Seit 2015 sind Krankenkassen gesetzlich dazu verpflichtet, Präventionsleistungen bereitzustellen.
Die Gesundheitsuntersuchung, auch Check-up genannt, umfasst eine individuelle Präventionsberatung, die speziell auf die jeweiligen Risikofaktoren abgestimmt ist.
Für Personen, die aufgrund besonderer Lebensumstände, wie Schichtarbeit oder pflegerische Verantwortung, nicht regelmäßig an Präventions- und Vorsorgeangeboten teilnehmen können, bieten Kurorte kompakte Programme. Hier kann bei entsprechendem Antrag ein Zuschuss der Krankenkasse für Unterkunft und Verpflegung in Anspruch genommen werden.
Während einer ambulanten Vorsorgekur erfolgt in der Regel keine Krankschreibung. Es wird empfohlen, sich frühzeitig über Möglichkeiten der Entgeltfortzahlung, beispielsweise im Rahmen eines Urlaubs, zu informieren. Um erwerbslose Personen besser zu erreichen, werden Präventionsangebote von Krankenkassen zunehmend mit den Leistungen der Jobcenter verknüpft.
Krankenkassen bieten nicht nur klassische Präsenzkurse, sondern auch eine Vielzahl digitaler Präventionskurse an, die über ihre Webseite zugänglich sind. Diese digitalen Optionen ermöglichen eine flexible Integration präventiver Maßnahmen in den Alltag. Die Zentrale Prüfstelle Prävention gewährleistet, dass die digitalen Präventionsangebote den Qualitätsstandards der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.
Krankenkassen haben die gesetzliche Pflicht, Angebote zur Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz bereitzustellen, einschließlich Schulungen im Umgang mit Gesundheits-Apps.
Präventionsmaßnahmen in Pflegeeinrichtungen liegen im Zuständigkeitsbereich der Pflegekassen, welche den Auftrag haben, solche Leistungen anzubieten.
Die Rehabilitation wird hingegen von den Rehabilitationsträgern übernommen, in der Regel den Krankenkassen bei älteren pflegebedürftigen Menschen. Es besteht eine klare Aufgabentrennung zwischen Prävention und Rehabilitation.