Eine erfolgreiche Umsetzung der Digitalisierungsmaßnahmen wie die elektronische Patientenakte und das E-Rezept erfordert den Anschluss aller Leistungserbringer aus dem Gesundheitswesen an das elektronische Gesundheitsnetz.
Dazu zählen Ärzte, Apotheker, Pflegekräfte, Hebammen und Physiotherapeuten.
Das Ziel besteht darin, eine sichere digitale Vernetzung aller Akteure des Gesundheitswesens schrittweise zu ermöglichen. Dabei hat der Datenschutz und die Datensicherheit höchste Priorität und werden durch gesetzliche und technische Maßnahmen gewährleistet.
In Zukunft wird es möglich sein, die elektronische Gesundheitskarte bei Leistungserbringern kontaktlos auszulesen. Notfalldaten und der elektronische Medikationsplan sind dabei zur zentralen Speicherung in der elektronischen Patientenakte vorgesehen. Die Notfalldaten sollen zusammen mit eventuell vorhandenen Informationen zu Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten in eine Patientenkurzakte integriert werden, die Teil der elektronischen Patientenakte wird. Diese Weiterentwicklung soll auch die EU-weite medizinische Grundversorgung unterstützen. Wie bisher erfolgt die Speicherung von Gesundheitsdaten in diesem neuen System weiterhin ausschließlich mit Einwilligung der betroffenen Person.
Ab dem Jahr 2024 wird es möglich sein, Daten aus digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) in die elektronische Patientenakte zu integrieren. Dies ermöglicht die Eingabe zusätzlicher, behandlungsrelevanter Informationen, die den behandelnden Ärzten zur Verfügung gestellt werden können. Solche Informationen können die Therapieentscheidungen unterstützen und zu einer verbesserten Behandlungsqualität beitragen.