Ab dem 1. Januar 2021 besteht ein Anspruch auf eine elektronische Patientenakte, die von der Krankenkasse bereitgestellt wird. Diese Akte ist über Smartphones, Tablets und seit dem 1. Januar 2022 auch über Desktop-PCs mit Kartenlesegeräten zugänglich.
Leistungserbringer, wie Ärzte und möglicherweise künftig weitere Berufsgruppen, können in dieser elektronischen Patientenakte wichtige Gesundheitsinformationen wie Befunde, Diagnosen und Angaben zu durchgeführten oder geplanten Therapiemaßnahmen hinterlegen. Auch Behandlungsberichte oder Röntgenbilder können darin gespeichert werden, was Patienten die Möglichkeit bietet, ihre wichtigsten Gesundheitsdaten den behandelnden Ärzten zur Verfügung zu stellen und somit eine umfassendere Behandlung zu ermöglichen.
Ziel der elektronischen Patientenakte ist es, den Zugang zu Gesundheitsinformationen zu erleichtern und die Kommunikation mit medizinischen Fachkräften zu verbessern. Patienten behalten die Kontrolle über ihre Daten und entscheiden selbst, welche Informationen in der Akte gespeichert werden und wer darauf Zugriff hat. Die elektronische Patientenakte stellt somit eine effiziente und sichere Methode dar, um Gesundheitsdaten zu verwalten und einen umfassenden Überblick über die eigene medizinische Behandlung zu erhalten.
Eigene Dokumente, wie Blutzucker- oder Blutdruckmessungen, können in der elektronischen Patientenakte gespeichert werden. Dabei liegt die vollständige Kontrolle über die Nutzung medizinischer Anwendungen und den Datenzugriff in den Händen der Nutzer.
Für verschiedene Anwendungen wie Notfalldaten, den elektronischen Medikationsplan oder die elektronische Patientenakte können individuelle Zugriffsrechte definiert werden, einschließlich der Bestimmung, wer darauf zugreifen darf.
Nutzer haben zudem die Möglichkeit, mittels sicherer Verfahren auf Tablets oder Smartphones zeitlich und inhaltlich begrenzte Zugriffsberechtigungen für ausgewählte Leistungserbringer zu erteilen. Alle Zugriffe auf die Daten werden protokolliert, wodurch eine Nachverfolgung möglich ist, wer auf die Daten zugegriffen hat. Dies bietet ein hohes Maß an Sicherheit und Kontrolle über persönliche Gesundheitsdaten. Nutzer können sich darauf verlassen, dass ihre Daten vertraulich behandelt werden und sie selbst die Kontrolle über den Zugriff behalten.
Ab dem 1. Januar 2024 wird das E-Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel verpflichtend.
Der regionale Rollout des E-Rezepts wird durch einen bundesweiten Rollout ersetzt. Ärzte können bereits bundesweit E-Rezepte ausstellen.
Alle Apotheken in Deutschland sind flächendeckend in der Lage, E-Rezepte einzulösen und mit den Krankenkassen abzurechnen. Das E-Rezept wird das bisherige Papierrezept vollständig ersetzen.
Es besteht die Möglichkeit, dass ein E-Rezept sowohl in der Praxis als auch aus der Ferne ausgestellt wird.
E-Rezepte können sowohl in einer Apotheke vor Ort als auch bei einer Versandapotheke eingelöst werden. Patienten, die keine App haben, können weiterhin ein Rezept per Papierausdruck in der Apotheke einlösen oder das E-Rezept durch Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in der Apotheke nutzen.