Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) dient als Nachweis für den Anspruch auf Leistungen der GKV und enthält ein Lichtbild. Ausnahmen gibt es für Jugendliche bis zum 15. Lebensjahr und für Versicherte, die nicht in der Lage sind, bei der Erstellung des Lichtbildes mitzuwirken, z.B. bettlägerige Personen.
Die Rückseite der eGK kann für die "Europäische Krankenversicherungskarte" genutzt werden und ermöglicht eine unkomplizierte Behandlung innerhalb Europas. Die eGK enthält auf dem Chip obligatorische Verwaltungsdaten, wie Namen, Geburtsdatum, Adresse und Krankenversichertennummer.
Bei einem Arztbesuch wird die eGK eingelesen und die Daten automatisch mit den Angaben der Krankenkasse abgeglichen und bei Bedarf aktualisiert.
Auf Wunsch können zusätzlich Notfalldaten auf der eGK gespeichert werden, z.B. Allergien oder wichtige Vorerkrankungen. Im Notfall können diese Daten von Ärzten abgerufen werden, ohne dass eine PIN-Eingabe erforderlich ist. In anderen Fällen kann der Versicherte selbst entscheiden, ob und wem diese Notfalldaten zur Verfügung gestellt werden.
Auch besteht die Möglichkeit, auf Wunsch den Medikationsplan elektronisch auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zu speichern. Dieser Medikationsplan, der sowohl in Papierform als auch elektronisch verfügbar ist, steht allen Patienten zu, die über einen Zeitraum von mindestens 28 Tagen drei oder mehr verschriebene Medikamente gleichzeitig einnehmen.
Ältere und chronisch kranke Menschen, die häufig bei mehreren Ärzten in Behandlung sind und verschiedene Medikamente einnehmen, profitieren besonders von der elektronischen Bereitstellung des Medikationsplans.
Der Medikationsplan ermöglicht es Ärzten, besser über ihre Patienten informiert zu sein und erleichtert die Aktualisierung der Medikationsdaten in der Arztpraxis und in der Apotheke.
Zukünftig ist geplant, die Notfalldaten und den elektronischen Medikationsplan in die elektronische Patientenakte in der Telematikinfrastruktur zu integrieren.