Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung haben keinen automatischen Krankengeldanspruch und zahlen den ermäßigten Beitragssatz von 14,0 Prozent.
Jedoch können sie sich bei ihrer Krankenkasse gegen Verdienstausfall absichern.
Es gibt zwei Möglichkeiten der Absicherung: den gesetzlichen Krankengeldanspruch und den Krankengeldwahltarif.
Durch Abgabe einer Wahlerklärung haben hauptberuflich Selbstständige die Möglichkeit, sich für das "gesetzliche" Krankengeld ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit zu entscheiden und zahlen dann den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent.
Jede Krankenkasse muss zudem einen Krankengeldwahltarif anbieten, dessen Beitragssatz je nach Krankenkasse unterschiedlich sein kann.
Selbstständige haben somit die Möglichkeit, sich gegen den Verdienstausfall im Krankheitsfall abzusichern und dadurch eine finanzielle Sicherheit zu gewährleisten.