Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt durch Beiträge der Versicherten und Bundeszuschüsse.
Die Beiträge setzen sich aus einem Prozentsatz der beitragspflichtigen Einnahmen zusammen.
Bei Pflichtversicherten zählen dazu das Arbeitsentgelt, die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung (mit Ausnahme der beitragsfreien Waisenrente bis zu bestimmten Altersgrenzen), Versorgungsbezüge wie Betriebsrenten und Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit, das neben einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung oder Versorgungsbezügen erzielt wird.
Freiwillige Mitglieder zahlen darüber hinaus Beiträge aus sonstigen Einnahmen wie Kapitaleinkünften oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.