Beschäftigte oder Selbstständige, die die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten oder nicht mehr der Versicherungspflicht in der GKV unterliegen, haben zwei Möglichkeiten der Absicherung:
- freiwillige Mitgliedschaft in der GKV oder Wechsel in eine PKV.
Die Krankenkasse informiert das Mitglied über das Ende der Versicherungspflicht und die Optionen zum Austritt und zur Weiterversicherung.
Innerhalb von zwei Wochen nach dem Ende der Versicherungspflicht kann ein sofortiger Wechsel in eine PKV erfolgen, wenn der Austritt erklärt wird. Andernfalls setzt die Mitgliedschaft bei der Krankenkasse als freiwillige Mitgliedschaft fort.
Eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass eine freiwillige Mitgliedschaft nur im Anschluss an eine vorherige Pflicht- oder Familienversicherung möglich ist, wurde eingeführt. Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer, die erstmals in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen und mit ihrem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen, sind versicherungsfrei. Sie können jedoch der GKV als freiwilliges Mitglied beitreten, auch wenn sie zuvor privat krankenversichert waren und die Vorversicherungszeiten nicht erfüllen.
Ebenfalls freiwillig versichern können sich:
Schwerbehinderte Menschen können sich freiwillig versichern, wenn sie, ein Elternteil, ihre Ehegattin oder ihr Ehegatte, ihre eingetragene Lebenspartnerin oder ihr eingetragener Lebenspartner in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre gesetzlich krankenversichert waren. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass die Satzung der Krankenkasse eine Altersgrenze für den Beitritt festlegt.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die innerhalb von zwei Monaten nach Rückkehr aus dem Ausland eine Beschäftigung aufnehmen, die nicht zur Versicherungspflicht führt, können sich ebenfalls freiwillig versichern.
Ehemalige Soldatinnen und Soldaten auf Zeit haben nach Ende ihrer Dienstzeit drei Monate Zeit, der GKV als freiwilliges Mitglied beizutreten. Bei dieser Entscheidung haben sie die Wahl zwischen der GKV und einer PKV. Während des Bezugs der Übergangsgebührnisse erhalten sie einen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen entweder für ihre Mitgliedschaft in der GKV oder in der PKV.