Bei Abschluss einer staatlich geförderten Pflege-Zusatzversicherung erhält der Versicherte eine Zulage von 5 Euro pro Monat vom Staat. Um diese Zulage zu erhalten, muss der Versicherte einen Eigenbeitrag von mindestens 10 Euro leisten, sodass der Monatsbeitrag insgesamt mindestens 15 Euro beträgt.
Die Beantragung der Zulage erfolgt nicht durch den Versicherten selbst, sondern durch das Versicherungsunternehmen bei einer zentralen staatlichen Stelle.
Jeder, der in der Sozialen oder Privaten Pflegepflichtversicherung versichert ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat und noch keine Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung bezieht, hat Anspruch auf Förderung.
Es gibt keine Altersgrenze nach oben hin für den Anspruch auf Förderung.
Menschen, die aufgrund von Vorerkrankungen keine andere Pflege-Zusatzversicherung abschließen können, profitieren besonders von dieser geförderten Pflege-Zusatzversicherung, da Vorerkrankungen keine Auswirkungen auf den Versicherungsumfang und die Beitragshöhe haben.
Diese geförderte Pflege-Zusatzversicherung ist eine Tagegeldversicherung, bei der im Pflegefall ein fester Monatsbetrag an den Versicherten ausgezahlt wird.
Die geförderte Pflege-Zusatzversicherung muss bestimmte Mindestleistungen bieten, die vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind. Versicherungsunternehmen können jedoch auch bessere Leistungen in ihren Tarifen vorsehen, solange diese nicht über die Höhe der Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung hinausgehen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig sind. Viele Unternehmen zahlen höhere Prozentsätze als die gesetzlichen Mindestanforderungen, beispielsweise 25, 50 und 75 Prozent in den Pflegegraden 2, 3 und 4.
Wenn jemand in jungen Jahren eine geförderte Pflege-Zusatzversicherung abschließt, erhält er in Pflegegrad 5 mehr als 600 Euro. Die monatlichen Gelder für die anderen Pflegegrade sind entsprechend höher. Dies liegt an dem Mindestbeitrag von 10 Euro, den der Versicherte zahlen muss.
Eigentlich müssten die Versicherungsunternehmen bei jüngeren Versicherten einen niedrigeren Beitrag verlangen, um die gesetzlich festgelegte Mindestleistung von 600 Euro zu erreichen.
Da dies jedoch nicht erlaubt ist, sind die Leistungen entsprechend höher.
Daher lohnt es sich umso mehr, eine staatlich geförderte Pflege-Zusatzversicherung in jungen Jahren abzuschließen.
Geförderte Verträge haben die Option einer bis zu dreijährigen beitragsfreien Ruhenszeit für Versicherte, die Grundsicherung oder Sozialhilfe erhalten.
Einige Versicherungsunternehmen bieten eine Dynamisierung der Leistungen an, um die Auswirkungen der Inflation auszugleichen. Die Wartezeit entfällt in den meisten Tarifangeboten, wenn die Pflegebedürftigkeit durch einen Unfall verursacht wird.
Die staatlich geförderte Pflege-Zusatzversicherung hilft zwar, die finanzielle Belastung im Pflegefall zu mildern, deckt jedoch nicht zwangsläufig alle Kosten ab.
Personen, die auf stationäre Pflege angewiesen sind und den Pflegegrad 4 haben, müssten trotz Leistungen aus der staatlich geförderten Pflege-Zusatzversicherung durchschnittlich über 1.600 Euro aus eigener Tasche bezahlen.
Eine zusätzliche Pflege-Zusatzversicherung kann hier eine Lösung bieten. Viele Unternehmen bieten Tarife an, die speziell auf die geförderte Pflege-Zusatzversicherung abgestimmt sind.
Durch eine Kombination aus geförderter und nicht geförderter Pflege-Zusatzversicherung können nicht nur höhere Leistungen erzielt werden, sondern der Versicherte profitiert auch von einer Wegfall der Wartezeit. Darüber hinaus kann er ein Tagegeld nur für die Pflegegrade abschließen, die bei der geförderten Pflege-Zusatzversicherung möglicherweise nicht ausreichend berücksichtigt werden.