In Baden-Württemberg sind laut der aktuellen Verordnung des Landes bestimmte Hunderassen und deren Kreuzungen als Listenhunde eingestuft, was besondere Anforderungen an die Hunde-Haftpflichtversicherung stellt. Zu diesen Listenhunden zählen:
- Amerikanischer Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Staffordshire Bull Terrier
- Pitbull Terrier
Es ist zu beachten, dass Änderungen oder Aktualisierungen an dieser Liste möglich sind. Detaillierte Vorschriften und Anforderungen für den Umgang mit diesen Listenhunden in Baden-Württemberg, einschließlich Regeln zur Haltung, Leinen- und Maulkorbpflicht, sind in der entsprechenden Landesverordnung festgelegt.