Nach der Gefahrhundeverordnung in Rheinland-Pfalz müssen Halter von als „gefährlich“ eingestuften Hunderassen und deren Kreuzungen besondere Bedingungen bei der Hunde-Haftpflichtversicherung beachten. Zu diesen Rassen zählen:
- Amerikanischer Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Staffordshire Bull Terrier
- Pitbull Terrier
- Bandog
- Dogo Argentino
- Fila Brasileiro
- Kangal
- Kaukasischer Owtscharka
- Rottweiler
- Tosa Inu
Diese Klassifizierung hat wesentliche Auswirkungen auf die Versicherungspflichten und -konditionen für die Besitzer dieser Hundearten.