In Niedersachsen sind Besitzer bestimmter Hunderassen, die laut der GefHundV als „gefährliche Hunde“ eingestuft sind, mit besonderen Anforderungen an ihre Hunde-Haftpflichtversicherung konfrontiert. Zu diesen Hunderassen und deren Kreuzungen gehören:
- Amerikanischer Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Staffordshire Bull Terrier
- Pitbull Terrier
- Amerikanische Bulldogge
- Bandog
- Dogo Argentino
- Fila Brasileiro
- Kangal
- Kaukasischer Owtscharka
- Rottweiler
- Tosa Inu
Diese Einstufung beeinflusst die Versicherungspolicen und mögliche zusätzliche Bedingungen, die für die Halter dieser Hunde gelten.
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