In Sachsen wird die Hundehaltung durch das Sächsische Gesetz über das Halten von Hunden (SächsHundG) geregelt, das keine spezielle Auflistung von Hunderassen vorsieht und wo der Abschluss einer Hunde-Haftpflichtversicherung als Teil der verantwortungsbewussten Haltung angesehen werden kann.
Das Gesetz unterstreicht die allgemeine Verantwortung der Hundebesitzer, ihre Hunde zu kontrollieren und zu gewährleisten, dass von ihnen keine Gefahr ausgeht. Es beinhaltet Regelungen zur Leinen- und Maulkorbpflicht in bestimmten Situationen sowie Vorschriften zur Vorbeugung von Risiken und zur Vermeidung von Belästigungen durch Hunde.