In Schleswig-Holstein müssen Halter bestimmter Hunderassen, die gemäß der HundeVO als „gefährliche Hunde“ klassifiziert sind, besondere Anforderungen an die Hunde-Haftpflichtversicherung beachten. Zu diesen Rassen und ihren Kreuzungen zählen:
- Amerikanischer Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Staffordshire Bull Terrier
- Pitbull Terrier
- Amerikanische Bulldogge
- Bandog
- Dogo Argentino
- Fila Brasileiro
- Kangal
- Kaukasischer Owtscharka
- Rottweiler
- Tosa Inu
Diese Klassifizierung hat Auswirkungen auf die Versicherungsbedingungen und eventuelle Auflagen für die Halter dieser Hunderassen.
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