Das Landeshundegesetz in Nordrhein-Westfalen klassifiziert bestimmte Hunderassen und deren Kreuzungen als „gefährliche Hunde“, was für die Halter dieser Tiere spezielle Anforderungen an ihre Hunde-Haftpflichtversicherung stellt. Folgende Rassen fallen unter diese Kategorie:
- Amerikanischer Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Staffordshire Bull Terrier
- Pitbull Terrier
- Amerikanische Bulldogge
- Bandog
- Dogo Argentino
- Fila Brasileiro
- Kangal
- Kaukasischer Owtscharka
- Rottweiler
- Tosa Inu
Diese Einstufung bedeutet, dass Halter solcher Hunde besondere Versicherungsbedingungen beachten müssen.