Im Saarland schreibt die GefHVO vor, dass Besitzer von bestimmten als „gefährlich“ eingestuften Hunderassen und deren Kreuzungen spezifische Vorgaben hinsichtlich ihrer Hunde-Haftpflichtversicherung erfüllen müssen. Diese Rassen umfassen:
- Amerikanischer Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Staffordshire Bull Terrier
- Pitbull Terrier
- Dogo Argentino
- Fila Brasileiro
- Rottweiler
- Tosa Inu
Diese Regelung beeinflusst maßgeblich die Versicherungsbedingungen für Halter dieser Hundetypen.