In Bremen richtet sich die Notwendigkeit einer Hunde-Haftpflichtversicherung nicht nach spezifischen Hunderassen, sondern nach dem Verhalten des Hundes und der Verantwortung des Besitzers gemäß dem HundeG Bremen.
Das Gesetz fordert von Hundebesitzern, ihre Tiere ständig unter Kontrolle zu halten und zu gewährleisten, dass sie keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen. Dies umfasst Vorschriften zur Leinen- und Maulkorbpflicht in bestimmten Fällen sowie zur Verhinderung von Gefahren oder Störungen durch Hunde.
Da sich die Regelungen regional unterscheiden können, ist es ratsam, sich bei lokalen Behörden oder Hundevereinen über die genauen Anforderungen in Bremen zu erkundigen.