In Berlin müssen Besitzer von bestimmten Hunderassen, die unter die Kategorie der Listenhunde fallen, sicherstellen, dass sie eine angepasste Hunde-Haftpflichtversicherung haben. Dies betrifft insbesondere die folgenden Rassen und deren Mischlinge:
- Amerikanischer Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Staffordshire Bull Terrier
- Pitbull Terrier
- Amerikanische Bulldogge
- Dogo Argentino
- Fila Brasileiro
- Rottweiler
- Tosa Inu
Die Einstufung als Listenhund kann Besonderheiten bei der Versicherung nach sich ziehen, und es ist stets ratsam, die aktuell geltenden Gesetze im Berliner Hundegesetz zu überprüfen, da sich Vorschriften ändern können.