In Bayern benötigen Halter von Listenhunden, also Rassen, die als gefährlich eingestuft sind, eine spezielle Hunde-Haftpflichtversicherung. Diese Hunde sind nach der bayerischen Regelung:
- Amerikanischer Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Staffordshire Bull Terrier
- Pitbull Terrier
- Amerikanische Bulldogge
- Bandog
- Dogo Argentino
- Fila Brasileiro
- Kangal
- Kaukasischer Owtscharka
- Rottweiler
- Tosa Inu
- Akita Inu
Die Liste der als gefährlich eingestuften Hunderassen kann sich ändern, daher sollte man immer die neuesten Vorschriften in der entsprechenden bayerischen Verordnung prüfen.