In bestimmten Bundesländern müssen Hundehalter für die Hunde-Haftpflichtversicherung einen Sachkundenachweis erbringen, insbesondere wenn sie einen als gefährlich eingestuften Hund besitzen oder erstmalig einen Hund halten. Dieser Nachweis dient dazu, zu belegen, dass der Halter über ausreichend Wissen im Umgang mit Hunden verfügt und die erforderlichen Kenntnisse in der Hundeerziehung und -haltung hat.
Die Pflicht zum Sachkundenachweis ist häufig an die Rasse des Hundes gebunden, wobei die genauen Bestimmungen von den jeweiligen Landesgesetzen abhängig sind. So gelten in einigen Regionen alle größeren oder bestimmte Rassen als zustimmungspflichtig, während in anderen eine generelle Nachweispflicht für alle Hundehalter besteht.
Der Sachkundenachweis ist ein wesentlicher Faktor für Versicherungen, um das Risiko einzuschätzen und die Versicherungsprämien entsprechend anzupassen. Ein fehlender Sachkundenachweis kann im Schadensfall zu Problemen führen und eventuell sogar die Deckung durch die Hunde-Haftpflichtversicherung gefährden.