Ein Listenhund in der Hunde-Haftpflichtversicherung ist ein Hund, der aufgrund seiner Rasse in bestimmten deutschen Bundesländern als potenziell gefährlich eingestuft wird und besonderen Regeln unterliegt. Diese Klassifizierung erfolgt in sogenannten Rasselisten, die auf Länderebene festgelegt sind und besondere Anforderungen an die Haltung solcher Hunde stellen.
Zu den Listenhunden zählen Rassen wie der American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull Terrier und Bullterrier, aber auch andere Rassen können je nach Bundesland als Listenhunde geführt werden.
Die Einstufung als Listenhund führt dazu, dass Hundehalter oft strengere Haftpflichtbestimmungen erfüllen müssen, wie etwa eine höhere Versicherungsdeckung und die Pflicht zum Absolvieren eines Wesenstests. Diese Regelungen sollen das Risiko minimieren, das von Hunden ausgehen kann, die aufgrund ihrer physischen Eigenschaften und ihres historischen Zuchtzwecks ein erhöhtes Gefahrenpotential aufweisen könnten.
Deshalb ist es für Halter von Listenhunden besonders wichtig, eine adäquate Hunde-Haftpflichtversicherung abzuschließen, um sich gegen die finanziellen Folgen von möglichen Schäden, die durch ihren Hund verursacht werden könnten, abzusichern.