Bei der Hunde-Haftpflichtversicherung werden bestimmte Hunderassen aufgrund ihres Temperaments und ihrer physischen Fähigkeiten oft als Kampfhunde klassifiziert. Die Einstufung von Hunderassen als Kampfhunde kann regional unterschiedlich sein, da sie von den Gesetzgebungen der jeweiligen Bundesländer oder Länder abhängt. In Deutschland beispielsweise gibt es sogenannte Rasselisten, die festlegen, welche Hunde als Kampfhunde angesehen werden und daher unter besondere Vorschriften fallen.
Die Klassifizierung erfolgt meist aufgrund von Vorfällen in der Vergangenheit, bei denen Hunde dieser Rassen Menschen oder andere Tiere verletzt haben. Zu den häufig als Kampfhunde gelisteten Rassen zählen unter anderem der American Staffordshire Terrier, der Staffordshire Bullterrier und der Pit Bull Terrier. Auch der Bullterrier wird oft hinzugezählt. Diese Hunde gelten aufgrund ihrer Körperkraft und ihres ausgeprägten Beißverhaltens als potentiell gefährlich, auch wenn viele Hunde dieser Rassen bei verantwortungsvoller Haltung keine Probleme bereiten.
In einigen Regionen werden auch Rassen wie der Rottweiler oder der Dobermann unter die Kategorie der Kampfhunde gefasst, obwohl sie nicht in allen Ländern auf den Rasselisten stehen. Entscheidend für die Einstufung ist häufig nicht nur die Rasse, sondern auch das individuelle Verhalten des Hundes und Vorfälle, die zuvor mit bestimmten Tieren aufgetreten sind.
Besitzer von als Kampfhunden eingestuften Rassen müssen in der Regel mit strengeren Auflagen für die Haltung rechnen und benötigen oft eine spezielle Hunde-Haftpflichtversicherung, die das erhöhte Risiko abdeckt. Dazu gehören etwa höhere Deckungssummen oder zusätzliche Auflagen wie Maulkorb- und Leinenzwang in der Öffentlichkeit. Darüber hinaus kann es notwendig sein, einen Wesenstest zu absolvieren, um zu demonstrieren, dass der Hund kein erhöhtes Gefahrenpotenzial besitzt.