Im Falle eines Hundebisses sind die Arztkosten durch die Hunde-Haftpflichtversicherung des Halters abgedeckt, sofern dieser eine solche Versicherung abgeschlossen hat. Diese Versicherung tritt für Schäden ein, die der Hund Dritten zufügt - dazu gehören Personenschäden, die durch Bisse verursacht werden. Der Versicherungsschutz umfasst die Übernahme der Behandlungskosten sowie etwaige Folgekosten, die aus der Verletzung resultieren können.
Ist der Halter des Hundes nicht versichert, muss er gemäß der gesetzlichen Haftungsregelungen in der Regel selbst für die Kosten aufkommen.
In Deutschland ist eine Hunde-Haftpflichtversicherung in vielen Bundesländern verpflichtend, was die finanzielle Absicherung im Schadensfall gewährleistet und die Opfer vor ungedeckten Ansprüchen schützt.