Die Gefährdungshaftung in der Hunde-Haftpflichtversicherung ist eine rechtliche Verpflichtung, bei der der Tierhalter für Schäden haftet, die sein Tier verursacht, unabhängig davon, ob ein Verschulden vorliegt oder nicht. Diese Form der Haftung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in Deutschland verankert und stellt eine Ausnahme vom sonst üblichen Verschuldensprinzip dar. Bei der Gefährdungshaftung wird das Risiko, das von einem Hund ausgeht, allein durch das Halten des Tieres begründet. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass jeder Hund grundsätzlich ein gewisses Gefahrenpotenzial birgt, welches auch bei bester Erziehung und Haltung nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.
Die Hunde-Haftpflichtversicherung ist daher ein wichtiger Bestandteil des Risikomanagements für Hundebesitzer. Sie greift ein, wenn der Hund beispielsweise einen Passanten beißt oder einen Autounfall verursacht, indem er unvermittelt auf die Straße läuft. In solchen Fällen übernimmt die Versicherung die finanziellen Forderungen, die an den Halter gestellt werden, bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme.