In der Hunde-Haftpflichtversicherung ist festgelegt, dass bei Unfällen, die von einem Hund verursacht wurden, in der Regel der Versicherer des Hundehalters für die entstandenen Schäden aufkommt. Wird der Hund selbst bei einem Unfall verletzt, greift diese Versicherung allerdings nicht; hierfür ist eine separate Tierkrankenversicherung zuständig. Schäden, die an Dritten verursacht werden, seien es Personen- oder Sachschäden, fallen hingegen in den Deckungsbereich der Hunde-Haftpflichtversicherung.
Bei einem Verkehrsunfall, für den der Hund verantwortlich ist, werden die Schadensansprüche der Unfallbeteiligten durch die Hunde-Haftpflichtversicherung reguliert. Das schließt Kosten für die medizinische Versorgung der beteiligten Personen, Reparaturkosten für Fahrzeuge sowie eventuelle Schmerzensgeldforderungen ein. Ist der Halter des Hundes zugleich der Unfallverursacher, kann die Situation komplexer werden, da dann auch die Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters in Anspruch genommen werden könnte.
Im Falle eines Unfalls, bei dem ein Hund beteiligt ist, sollten umgehend alle notwendigen Beweise gesichert werden: Fotos der Unfallstelle, Kontaktaufnahme mit Zeugen und eine genaue Dokumentation des Hergangs sind essenziell, um die Schadensregulierung zu erleichtern. Dies hilft dem Versicherer, die Verantwortlichkeiten klar zuzuordnen und entsprechend zu handeln.
Zusätzlich zur Schadensregulierung sollte der Hundehalter mögliche vorbeugende Maßnahmen überdenken, um ähnliche Vorfälle künftig zu verhindern. Dazu zählen Erziehungskurse für den Hund, das Anleinen oder das Tragen eines Maulkorbs in geeigneten Situationen.