Die Kündigung einer Hunde-Haftpflichtversicherung ist in der Regel zum Ende der Vertragslaufzeit möglich, wobei die meisten Verträge eine Kündigungsfrist von einem bis drei Monaten aufweisen. Für eine ordentliche Kündigung sollte das Kündigungsschreiben formgerecht, das heißt in Textform, beim Versicherer eingereicht werden, idealerweise per Einschreiben mit Rückschein oder per E-Mail mit Lesebestätigung, um einen Nachweis über den fristgerechten Eingang zu haben.
Ein Wechsel der Versicherung kann ebenfalls zum Ende der Vertragslaufzeit erfolgen. Es empfiehlt sich, vorab die Konditionen verschiedener Anbieter zu vergleichen und zu prüfen, ob ein Wechsel finanzielle Vorteile oder bessere Leistungen verspricht. Nach Abschluss eines neuen Vertrages kümmert sich in der Regel der neue Versicherer um die Kündigung beim alten Versicherungsunternehmen, eine sogenannte Deckungsaufhebungserklärung wird dafür verwendet.
Zusätzlich besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Hunde-Haftpflichtversicherung außerordentlich zu kündigen. Dies kann beispielsweise bei einer Beitragserhöhung ohne Leistungsverbesserung oder nach einem Schadensfall der Fall sein. In diesen Fällen hat der Versicherungsnehmer meist ein Sonderkündigungsrecht und kann die Versicherung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderung oder nach einem Schadensfall kündigen.
Wichtig ist es, bei einem Wechsel darauf zu achten, dass der Schutz durch die neue Versicherung nahtlos an die alte Police anschließt, um zu vermeiden, dass man zeitweise ohne Versicherungsschutz dasteht. Eine doppelte Absicherung in einer Übergangszeit ist in der Regel unproblematisch, da im Schadensfall nur eine der beiden Versicherungen leisten wird.