Wenn ein Hund einen Schaden verursacht und keine Hunde-Haftpflichtversicherung besteht, ist der Hundehalter vollständig für die finanziellen Folgen verantwortlich. Nach § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Deutschland ist der Halter eines Tieres zur Schadensersatzpflicht verpflichtet, unabhängig von persönlicher Schuld.
Dies kann besonders bei schweren Personenschäden teuer werden, da Kosten für medizinische Behandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen, Schmerzensgeldforderungen oder lebenslange Rentenzahlungen bei dauerhaften Schäden entstehen können. Auch bei Sachschäden, wie der Beschädigung von Mobiliar, Kleidung, technischen Geräten oder größeren Schäden durch Autounfälle, die der Hund verursacht, muss der Halter aufkommen.
Bei einem Unfall, bei dem Menschen verletzt werden oder hoher Sachschaden entsteht, können die Kosten in die Zehntausende oder sogar Hunderttausende Euro steigen. Dazu zählen Krankenhauskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Reparaturkosten. Kleinere Vorfälle, wie die Beschädigung von Inventar oder Kleidung, können ebenfalls hohe Kosten verursachen, und der Geschädigte kann sogar eine Wertminderung für beschädigte antike Möbelstücke geltend machen.
Zusätzlich können rechtliche Kosten, wie Anwalts- und Gerichtskosten, im Falle eines Rechtsstreits entstehen, die ohne Versicherungsschutz privat zu tragen sind. In Bundesländern mit einer Versicherungspflicht für Hundehalter kann das Fehlen einer entsprechenden Police zu Bußgeldern führen. Das Fehlen einer Versicherung kann auch die Beziehung zu Nachbarn und Freunden belasten, da sie durch den fehlenden Versicherungsschutz verunsichert sein könnten.