Im Versicherungsschutz der Hunde-Haftpflichtversicherung sind primär die Hundehalter als Eigentümer des Tieres inkludiert, da sie gemäß Gesetz für Schäden, die ihr Hund verursacht, in der Verantwortung stehen.
Darüber hinaus erstreckt sich der Schutz oft auch auf Personen, die den Hund mit dem Wissen und Willen des Halters hüten oder führen. Dies schließt Familienmitglieder ein, die im selben Haushalt leben, sowie Freunde und Bekannte, die gelegentlich die Aufsicht über den Hund übernehmen.
Bei solchen Gelegenheiten, wie der temporären Betreuung während des Urlaubs des Halters, bietet die Versicherung Schutz, sollte der Hund einen Schaden verursachen. Wichtig ist hierbei, dass diese Personen den Hund nicht gegen Entgelt betreuen und keine gewerblichen Hundesitter oder professionellen Hundepfleger sind, da für solche Dienstleistungen in der Regel eine eigene gewerbliche Haftpflichtversicherung erforderlich ist.