Eine Hunde-Haftpflichtversicherung leistet nicht bei Schäden, die vorsätzlich durch den Hundehalter herbeigeführt wurden, oder wenn der Hund zu Gewinnerzielungszwecken, wie beispielsweise bei der Jagd, eingesetzt wurde und dabei Schäden verursacht.
Ebenfalls nicht versichert sind Schäden, die der Halter selbst durch den Hund erleidet, Schäden innerhalb der Familie oder des eigenen Haushalts, und häufig auch Schäden, die beim Hundesport oder offiziellen Wettkämpfen entstehen.
Versicherungsschutz kann zudem versagt werden, wenn der Halter die im Versicherungsvertrag vereinbarten Obliegenheiten nicht erfüllt, wie beispielsweise die Anzeigepflicht bei einem Hundebiss.