Eine Hunde-Haftpflichtversicherung leistet üblicherweise Deckung für materielle und personelle Schäden, die ein Hund Dritten zufügt, einschließlich Sach- und Personenschäden. Darüber hinaus sind Vermögensschäden abgesichert, die etwa durch einen von dem Hund verursachten Unfall entstehen können.
Zu den Standardleistungen gehört meist auch die Übernahme der Kosten für die Abwehr unberechtigter Ansprüche gegen den Hundehalter. Die Versicherung prüft in einem solchen Fall, ob die Ansprüche gerechtfertigt sind und wehrt sie gegebenenfalls ab. Weiterhin kann die Police einen sogenannten Passiv-Rechtsschutz beinhalten, der den Versicherungsnehmer bei rechtlichen Auseinandersetzungen unterstützt, die im Zusammenhang mit dem Hund stehen.
Zusatzleistungen können unter anderem die Übernahme von Mietsachschäden umfassen, wenn der Hund beispielsweise die Türen oder Böden in einer gemieteten Wohnung beschädigt. Auch Schäden, die der Hund bei der Arbeit oder während des Aufenthalts in einer Hundepension verursacht, können abgedeckt sein. Manche Tarife bieten auch eine Deckung für Schäden, die entstehen, wenn der Hund ohne Leine oder Maulkorb unterwegs war.
Die genaue Leistungspalette variiert je nach Anbieter und Tarif. Ebenso können Selbstbeteiligungen und Deckungssummen angepasst werden, was sich unmittelbar auf den Umfang des Schutzes und die Höhe der Versicherungsprämie auswirkt.