In der E-Bike und Fahrradversicherung der NV Versicherung hat der Versicherungsnehmer das Fahrrad bei Nichtgebrauch oder beim Transport in einem nicht geschlossenen Behälter (z.B. Fahrradträger) mit einem Schloss zu sichern. Die NV Versicherung empfiehlt (dies ist aber keine Voraussetzung), das Fahrrad mit einem eigenständigen Schloss an einen festen Gegenstand wie z. B. Laternenmast, Baum oder Fahrradträger anzuschließen. Befindet sich das Fahrrad in einem ausschließlich selbst genutzten, abgeschlossenen Raum, entfällt die Verpflichtung zum Abschließen.