Der Fahrradschutzbrief der NV-Versicherung reserviert auf Wunsch eine Übernachtungsmöglichkeit im nächstgelegenen Hotel und übernimmt die Übernachtungskosten für höchstens fünf Nächte bis zu dem Tag, an dem das versicherte Fahrrad wiederhergestellt wurde. Der NV-Schutzbrief erstattet bis zu 80 Euro je Übernachtung. Nimmt die versicherte Person die Leistung Weiter- und Rückfahrt (Abschnitt C Ziff. 4.4.) in Anspruch, übernimmt der NV-Schutzbrief die Übernachtungskosten nur für eine Nacht.