Im Fahrradschutzbrief der NV-Versicherung kann der Ausfall des versicherten Objektes entstehen durch:
- Beschädigung oder Diebstahl; auch Teilediebstahl, wenn dies die Fahrbereitschaft aufhebt
- Ausfall des Motors/der Motorunterstützung auf Grund eines Defektes oder Entwendung relevanter Teile
- Mechanischer Mangel z. B. durch Ketten– oder Rahmenbruch
- Reifenpanne
- Unfall/Sturz
Keine versicherten Ausfälle sind
- entladene Akkus:
- fehlender Reifendruck, wenn dieser wiederum durch Gebrauch einer Luftpumpe behoben werden kann;
- ein nach Straßenverkehrsordnung unzulässiger Zustand des Fahrrades, wenn dies zu einer Untersagung der Weiterfahrt oder zu einer Situation führt, in der aufgrund des Hinzutretens weiterer von außen eintretender Umstände die Weiterfahrt unmöglich gemacht wird.
Versicherungsfall, versicherte Person und versicherte Fahrräder
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn
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- das versicherte Fahrrad oder E-Bike („versichertes Objekt“) wegen eines Ausfalls (nach Abschnitt C Ziff. 5) nicht mehr genutzt werden kann.
- die versicherte Person durch entstandene Verletzungen, die sie während der Fahrt erlitten hat, nicht mehr in der Lage ist, die Fahrt fortzusetzen.
- der Anspruch auf Beistandsleistungen durch eine versicherte Person oder eine von ihr beauftragte Person beim Notfalltelefon tatsächlich geltend gemacht wird.
- Versicherte Person ist jeder berechtigte Nutzer eines bei der NV mit der Fahrradvollkaskoversicherung für Fahrräder und E-Bikes/Pedelecs versicherten Fahrrades, welches durch die Insurance Hero GmbH in den Gruppenvertrag einbezogen wurde.
- Versichertes Fahrrad ist jedes Fahrrad, für das Versicherungsschutz im Rahmen der Fahrrad Vollkaskoversicherung für Fahrräder und E-Bikes/Pedelecs bei der NV besteht, sofern es weder gewerblich genutzt wird noch versicherungs- oder zulassungspflichtig ist. Ebenfalls versichert sind mitgeführte Fahrrad-Anhänger, sofern diese nicht gewerblich genutzt werden.
Definitionen
Fahrrad
Der Begriff „Fahrrad“ wird als Synonym verwendet für die unter Abschnitt C Ziff. 2.5. aufgeführten Fahrradtypen, sofern nicht etwas anderes beschrieben wird.
Leistungsort
Der Leistungsort ist eine Stelle am oder in der Nähe des Schadenortes, die mit dem Pannenhilfsfahrzeug oder Transportfahrzeug nach Straßenverkehrsordnung in zulässiger Weise und verkehrstechnisch möglich erreichbar ist.
Pannenhilfe
Ist eine Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Schaden- bzw. Leistungsort, die mit den durch das Pannenhilfsfahrzeug üblicherweise mitgeführten Kleinteilen erfolgen kann. Nicht versichert sind Verschleißteile und diejenigen Ersatzteile, die speziell im Schadenfall für diese Hilfeleistung angefordert wurden.
Reise
Eine Reise ist jede Abwesenheit vom ständigen Wohnsitz.
Startplatz der Tagesfahrt
Startplatz der Tagesfahrt ist der Ort, an dem die versicherte Person am Schadentag die Fahrt mit dem versicherten Objekt begonnen hat.
Unfall
Ein Unfall ist beim Ausfall des Fahrrades jedes Ereignis, das unmittelbar von außen mit mechanischer Gewalt auf das versicherte Fahrrad einwirkt, infolgedessen das Fahrrad nicht mehr fahrbereit ist.
Wohnort oder Wohnsitz
Ist der Ort in Deutschland, an dem die versicherte Person polizeilich gemeldet ist und sich überwiegend aufhält.