Im Fahrradschutzbrief der NV-Versicherung gilt für die Weiter- und Rückfahrt:
- Fahrt vom Schadenort zum Wohnsitz oder für die Fahrt vom Schadenort zum Zielort,
- die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnsitz,
- die Fahrt zum Schadenort für eine Person, wenn das wieder fahrbereite Fahrrad dort abgeholt werden soll.