Im Fahrradschutzbrief der NV-Versicherung gilt für die Regelung vom Notfall-Bargeld, dass wenn die versicherte Person auf einer Reise im Ausland durch den Verlust von Zahlungsmitteln in eine finanzielle Notlage gerät, dann stellt der NV-Schutzbrief den Kontakt zur Hausbank der versicherten Person her und vermittelt eine schnelle Auszahlung von Bargeld am Reise Ort der versicherten Person. Ist dies nicht binnen 24 Stunden nach dem auf die Schadenmeldung folgenden Werktag möglich, stellt der NV Schutzbrief der versicherten Person ein zinsloses Darlehen von bis zu 1.500 Euro je Schadenfall zur Verfügung und trägt die Kosten für Überweisung und Auszahlung bis zu 100 Euro. Die in den Abschnitt C Ziff. 4.5 bis Ziff. 4.10 beschriebenen Leistungen erbringt der NV-Schutzbrief auch, wenn der versicherten Person auf einer Reise das Fahrrad gestohlen wurde und dieser Diebstahl polizeilich gemeldet wurde.