Der Fahrradschutzbrief der NV-Versicherung vermittelt ein Ersatzfahrrad und übernimmt die Kosten für die Anmietung bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder bis zum Wiederauffinden des gestohlenen Fahrrads, sofern es in einem fahrbereiten Zustand ist. Der NV-Schutzbrief zahlt dabei für längstens 7 Tage maximal 50 Euro je Tag. Nimmt die versicherte Person die Leistungen Weiter- und Rückfahrt (Abschnitt C Ziff. 4.5.) in Anspruch, übernimmt der NV-Schutzbrief keine Ersatzfahrrad-Kosten.