Kann im Schutzbrief der GVO Versicherung das versicherte Fahrrad am Schadenort oder in dessen Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit gemacht werden und übersteigen die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht den Betrag, der am Schadentag in Deutschland für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrrad aufgewendet werden muss, sorgt ROLAND für den Transport des versicherten Fahrrads zu einer Werkstatt an einem anderen Ort. ROLAND übernimmt die hierdurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der Kosten für einen Rücktransport an den ständigen Wohnsitz im Inland der versicherten Person. Diese Leistung erbringt ROLAND auch, wenn das versicherte Fahrrad nach einem Diebstahl wiederaufgefunden wird. Wird vor dem Rücktransport festgestellt, dass ein zum versichertem Fahrrad (E-Bike, Pedelec oder
ähnliches) gehörender Akku beschädigt ist oder so beschädigt sein könnte, dass ein Transport nur als Gefahrgut zulässig ist, leistet ROLAND nur für den Rücktransport des Fahrrades ohne Akku.