Im Schutzbrief der GVO Versicherung organisiert ROLAND die Weiterfahrt zum ständigen Wohnsitz im Inland oder zum Zielort der versicherten Person. Selbstverständlich gilt dies auch für die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnsitz der versicherten Person sowie die Abholung des wieder fahrbereiten Fahrrades vom Schadenort. ROLAND übernimmt hierbei entstehende Kosten bis zur Höhe von 500 € für
a) die Fahrt vom Schadenort zum Wohnsitz oder für die Fahrt vom Schadenort zum Zielort,
b) die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnsitz,
c) die Fahrt zum Schadenort für eine Person, wenn das wieder fahrbereite Fahrrad dort abgeholt
werden soll.